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o. J. o. T. o. O.

1307.

Heinrich, Bischof von Breslau, schreibt dem Kustos der Minoriten, dem Prior der Dominikaner bei Breslau und dem Mag. P(aul) Pfarrer (v. Magdalenen) zu Breslau bezüglich des Streites zwischen dem Letzteren und den Breslauer Minoriten über einige Frauen, welche, obwohl in Jener Parochie wohnend, doch bei den Minoriten zur Beichte und Abendmahl zu gehen pflegten, dass er mit Zustimmung des Kapitels jenen Frauen volle Freiheit bezüglich ihrer gottesdienstlichen Uebungen und eventuellen Bestattungen aut ein Jahr gewährt habe, allerdings unter Vorbehalt viermal im Jahre stattfindender Oblationen für den Pfarrer und auch eines Antheils für denselben bei Begräbnissen, während welcher Frist die Entscheidung des päpstlichen Stuhles einzuholen sein würde.

Formelbuch Arnolds v. Protzan im Cod. dipl. Siles. ed. Wattenbach V, 234. Der Inhalt legte es nahe, die ganz undatirte Urk. hier an die vorangehende anzuschliessen, wenngleich dort Mag. Paul unter den genannten Pfarrern fehlt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.